Nach einem Arbeitsleben was sicherlich nicht spurlos an den meisten Menschen vorbei geht kommt die Rentenzeit. Die Regelaltersgrenze erhöht sich langsam bis auf 67 Jahre. Aber es gibt auch die Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen. Unter gewissen Umständen gibt es die Möglichkeit auch etwas früher in Rente zu gehen. Erfüllt der Arbeitnehmer diese Voraussetzungen, so kann er bereits früher in Rente gehen, muss allerdings Abschläge auf seine Rentenzahlung hinnehmen. Diese Staffeln sich nach Jahren, die man vorzeitig in Rente gehen möchte. Dies ist bei einem Jahr ein Abschlag von 3,6 Prozent, bei zwei Jahren bereits 7,2 Prozent und bei drei Jahren gar 10,8 Prozent. Wer das nicht möchte, für den könnte die Flexirente interessant sein.

Seit diesem Jahr können Versicherte bereits ab einem Alter von 50 Jahren eine Auskunft anfordern wie hoch der Abschlag bei ihnen ausfallen würde und welcher Betrag notwendig wäre um diesen Rentenabschlag auszugleichen. Im Folgenden haben wir einen Rentenabschlags- Ausgleichsrechner bereitgestellt der Ihnen diesen Betrag abschätzen kann. Da natürlich in die Ermittlung dieses Wertes viele Größen eingehen, kann dieser nur als Richtwert dienen. Es ist also empfohlen, diesen bei Bedarf beim Rentenversicherungsträger einzuholen.

Zu ermitteln, ob eine Ausgleichszahlung sinnvoll ist oder nicht, ist nicht ganz einfach. Daher macht es Sinn hier einen Flexirente Rentenabschlag Ausgleichsrechner zu verwenden, um zu ermitteln ob eine private Geldanlage nicht die bessere Lösung wäre